Montag, 17. August 2026

Polder Bellenkopf/Rappenwört

Aktueller Stand:

Der Verwaltungsgerichtshof in Mannheim hat entschieden, dass der Planfeststellungsbeschluss zum Polder Bellenkopf/Rappenwört in Teilen rechtswidrig ist. Mehrere Punkte, insbesondere die Variantenprüfung zur Ausführung des Dammes XXV, sind daher vom Regierungspräsidium Karlsruhe nachzubessern. Diese Nachbesserung ist kurz vor dem Abschluss. Die entsprechenden Unterlagen werden dann wieder bei der Planfeststellungsbehörde eingereicht. Daran schließt sich der normale Ablauf bei Planfeststellungen an:

 Offenlage der Unterlagen
 Möglichkeit zur Stellungnahme seitens Betroffener
 Erörterungstermin
 Auswertung und Abwägung
 Ergänzender Planfeststellungsbeschluss.
Für Teilmaßnahmen, die vom VGH nicht kritisiert wurden, besteht grundsätzliches Baurecht. Bestimmte Bau-maßnahmen laufen daher bereits.

Link zur Präsentation bei der Mitgliederversammlung des BV:
https://rp.baden-wuerttemberg.de/themen/wasser/irp/rueckhalteraeume/polder-bellenkopf/rappenwoert/

Der BV hat im Nachgang Fragen speziell zu Plänen und Auswirkungen in Daxlanden gesammelt und dem RP zugeleitet. Die Antworten liegen nun vor und wir veröffentlichen sie im Weiteren.
Der BV sammelt auch weitere aufkommende Fragen und versucht diese eine Klärung zuzuführen.
Schreiben Sie uns gerne!

Teil 1: Bauausführung, Retention und ökologische Flutungen
Ausführung des Hauptdammes XXVI
Frage: Die stadtseitige Abgrenzung des Polders ist der Hauptdamm XXVI (RHWD XXVI, „Tulladamm“).
Im Flutungsfall stellt er den entscheidenden Schutz für Karlsruhe dar. Wie wird er ausgeführt?
Antwort: Der RHWD XXVI stammt aus der Zeit vor 1930 und entspricht nicht mehr den allgemein anerkannten Regeln der Technik. Entsprechend muss der Damm für die neuen Aufgaben ausgebaut werden, da die Schutzfunktion für das Binnenland vom bisherigen Hauptdamm XXV auf die
ausgebauten Hauptdämme XXVa, Verbindungsdamm und XXVI übergeht. Die Lage der Dammachse des Hauptdamms XXVI wurde auf fast ganzer Länge entsprechend den Anforderungen aus Umwelt- und FFH-Verträglichkeit festgelegt. Je nach den örtlich vorgegebenen Randbedingungen erfolgt eine Verschiebung nach Westen oder Osten um bis zu 25 m. Hierbei wird der RHWD XXVI teils komplett oder lediglich in Teilen abgetragen und neu aufgebaut. Ob und inwiefern Material aus dem bisherigen RHWD XXVI oder an anderen Maßnahmen innerhalb des Rückhalteraums weiterverwendet werden
kann, wird durch eine geotechnische und umwelt-analytische Beurteilung des Materials entschieden.
Im Sinne der Nachhaltigkeit ist es das Ziel, die im Gesamtprojekt oder falls möglich auch innerhalb
einzelner Maßnahmen (z.B. RHWD XXVI) anfallenden Massen wiederzuverwenden. Hierfür wurde ein übergeordnetes Massenmanagement etabliert, das alle Baustellen-einrichtungsflächen und Lagerflächen sowie die Verteilung der Massen zwischen den einzelnen Baumaßnahmen koordiniert und kontrolliert.
Ergänzung aus früheren Inforunden: Der neue XXVI-Damm wird als reiner Erddamm ausgeführt. Dies führt dazu, dass neben dem eigentlichen Bauwerk ein relativ breiter Streifen am Dammfuß vegetationsfrei gehalten werden muss. Unter anderem deshalb wurden und werden erhebliche Abholzungen nötig.

Schutz des Rheinparks

Frage: Im Poldergebiet liegt der Rheinpark (Rheinstrandbad, Vereine, Eiswiese,
Straßenbahnhaltstelle). Wie werden diese geschützt?
Antwort: Gemäß Planfeststellung wird das Schwimmbad inkl. Parkplatz, das Naturschutzzentrum
sowie die Eiswiese inkl. Straßenbahn etc. erhalten bleiben. Der Rheinpark erhält zusätzlich zum
rheinseitigen Damm auf dem Rheinstrandbadgelände eine Umschließung durch eine Spundwand. Mit dieser Spundwand werden die Vereinshäuser und die Infrastruktur-einrichtungen vor entsprechenden Wasserständen im Rückhalteraum geschützt. Die Spundwand ist ca. 1.430 m lang und wurde u. a. deshalb planfestgestellt, weil unter einem Absperrbauwerk (hier war auch eine Dammlösung in Diskussion) ohnehin eine Abdichtung erforderlich wäre, um Grundwasserzuflüsse in den Rheinpark zu vermindern und weil eine Spundwand entsprechend weniger Platz benötigt, als etwa ein
Dammbauwerk. Die Höhe der Spundwand ergibt sich aus dem maximalen Wasserstand im Rückhalteraum und der vorhandenen Geländehöhe. Im Wald südlich der Eiswiese ist sie ca. 3 m und im Bereich der Parkplätze ca. 4 m hoch. Für die Gestaltung der Spundwand ist das Regierungspräsidium in Abstimmung mit dem Gartenbauamt der Stadt Karlsruhe, um eine gute Einbindung in das Landschaftsbild und die Freiflächenplanung zu realisieren. Es wird u. U. eine Bepflanzung der Spundwand vorgesehen, sodass sich diese besser in das Landschaftsbild einfügt. Entsprechende Animationen sind auf der Hinweistafel im Rheinpark dargestellt.

Retention und ökologische Flutungen

Der Polder hat als Hauptaufgabe die Aufnahme von Wassermassen bei einem Rheinhochwasser
(Retentionsfall). Außerdem wird er genutzt, um die Fläche wieder näher an die Auenfunktion anzunähern. Während die Retention ein hoffentlich sehr seltenes Ereignis sein wird, sind die ökologischen Flutungen quasi ständig in Abhängigkeit vom Wasserstand des Rheines. Entsprechend sind die Auswirkungen sehr unterschiedlich.
Fragen:
 Wie häufig sind die Retentionsfälle? Wie hoch steht dann das Wasser und wie sind die
Auswirkungen?
 Wie häufig sind die ökologischen Flutungen und wie sind die Auswirkungen?

Antworten:
Laut Betriebsreglement sind die Ein- und Auslassbauwerke des Rückhalteraums grundsätzlich
geöffnet, so dass sich in Abhängigkeit von der Wasserstandsentwicklung im Rhein die Zu- und Ausflüsse in/aus dem Rückhalteraum ungesteuert ergeben (ökologische Flutungen). Erst wenn eine Überschreitung des Rheinabflusses von 4.000 m³/s am Rheinpegel Maxau vorhergesagt wird, werden die ökologischen Flutungen abgebrochen und die Ein- und Auslassbauwerke geschlossen. Hierbei bleiben insbesondere die beiden nördlichen Bauwerke solange geöffnet, solange Wasser aus dem Rückhalteraum ausfließen kann. Spätestens wenn auch durch diese Wasser aus dem Rhein in den
Rückhalteraum fließt, werden alle Bauwerke geschlossen. Erst bei einem Abfluss von 4.500 m³/s kommt der Rückhalteraum dann zum Retentionseinsatz. Der max. Retentionswasserstand im Rückhalteraum von 108,55 m+NN (mittlerer maximaler Wasserstand im Rückhalteraum) wird dabei nicht überschritten.
Laut der Hochwasservorhersagezentrale der LUBW kann davon ausgegangen werden, dass - wenn alle Hochwasserrückhaltemaßnahmen auf deutscher und französischer Seite oberhalb der Staustufe
Iffezheim umgesetzt und betriebsbereit sind - etwa alle 90 Jahre mit einem Retentionseinsatz des
Rückhalteraums Bellenkopf/Rappenwört zu rechnen ist. Sollten Rückhalteräume noch nicht fertiggestellt oder nicht einsatzbereit sein, müsste der Rückhalteraum Bellenkopf/Rappenwört ggf. auch öfters eingesetzt werden.
Ein Retentionseinsatz in 90 Jahren ist jedoch lediglich ein statistischer Wert: wie man an den
„Jahrhunderthochwassern“ 2002, 2006 und 2013 an der Elbe ersehen kann, kann es durchaus eine Häufung von Hochwasserereignissen geben, die einen häufigeren Retentionseinsatz erforderlich machen würden.
Das maximale Stauziel im Betriebszustand „Retention“ beträgt 108,55 mNN. Wie lange und wie hoch die entsprechenden Wasserstände im Einzelfall jeweils sind, hängt von der entsprechenden
Hochwasserwelle ab.
Ökologische Flutungen erfolgen (ab ca. Mittelwasser, ca. 1.200 m³/s) in Abhängigkeit des Rheinabflusses ungesteuert und entsprechen hinsichtlich Höhe, Dauer und Häufigkeit nahezu den natürlichen Überflutungen der Aue am nicht ausgebauten Rhein nördlich Iffezheim. Die ungesteuerten ökologischen Flutungen werden abgebrochen, wenn nach der Vorhersage eines drohenden
Hochwasserverlaufs der Rückhalteraum für den Hochwasserrückhalt(Retention) vorbereitet werden
muss. Dabei gilt in etwa: je höher der Rheinabfluss, desto größer die Überflutungflächen und -tiefen.
Weitere Informationen und Grafiken finden Sie auf unserer Projekt-Homepage unter dem Link zur
Interaktiven Karte unseres Planungspartners

https://www.kobus-partner.com/bellenkopf/

Anmerkung des BV: Die genannte interaktive Karte ist sehr informativ! Sie zeigt u.a. die Überflutungs-bereiche in Abhängigkeit vom Wasserstand des Rheins. Zunächst erhöht sich nur der Wasserstand in ohnehin wasserführenden Bereichen. Dann kommt es zunehmend zu
„Ausuferungen“. Bei maximaler ökologischer Flutung ragen nur noch einzelne Flächen heraus, u.a.
Wildrettungshügel.

Teil2: Auswirkungen im Polderbereich

Frage: Mit welchen Einschränkungen haben die Bürger*innen zu rechnen? Kann man dann noch
spazieren gehen, den PAMINA-Radweg nutzen, den Fermasee nutzen?
Antwort: Die Naherholung soll so lange wie betriebsbedingt vertretbar, möglich bleiben. Die Nutzung des Rückhalteraumes ist durch dessen Betrieb jedoch zeitweise eingeschränkt und in sehr seltenen
Fällen nicht möglich. Die besonders bedeutsame Infrastruktur (Rheinstrandbad, Vereinsheime,
Naturschutzzentrum) kann bis zur Vorbereitung des Hochwassereinsatzes über die höhergelegte
Hermann-Schneider-Allee uneingeschränkt genutzt werden, auch die Fährstraße in Neuburgweier kann noch solange wie bisher befahren werden. Wege innerhalb des Rückhalteraums können überflutungsabhängig weiter genutzt werden.
Östlich des Rückhalteraums wird eine durchgehende Wegeverbindung zwischen dem Rheinhafen Karlsruhe und Rheinstetten-Neuburgweier geschaffen.
Eine Sperrung des Trenndamms RHWD XXV am Rhein mit den Ein- und Auslassbauwerken wird ab einem Rheinabfluss von 3.370 m3/s (entspricht 8m am Pegel Maxau) vorgenommen. Die Sperrzäune werden geschlossen, sodass nur noch Berechtigte (Dammverteidigung, Einsatzkräfte, Forst) in die Abschnitte des Hauptdamms gelangen. Dies ist sowohl zum Schutz der Bevölkerung als auch für die
Wildtiere, die sich ab diesem Abfluss auf den Wildrettungsflächen aufhalten.
Für geringere Rheinabflüsse werden verschiedene Anpassungen an Wegen im Rückhalteraum durchgeführt, um ein Wegesystem herzustellen, das auch bei geringen Überflutungen noch genutzt werden kann. Darunter fallen verschiedene Laufstrecken und auch der PAMINA-Radweg.
Zudem werden Maßnahmen umgesetzt, sodass der Fermasee weiterhin als Badegewässer bestehen bleibt und eingeschränkt genutzt werden kann.

Frage: Der Entlastungskanal (der unter der Herrmann- Schneider- Allee), der landeinwärts am Damm
entlangführen soll: wann führt dieser Wasser, sind Überquerungsmöglichkeiten geplant? Gibt es
dann den Weg unterhalb des Dammes Richtung Süden überhaupt noch? Was ist mit der Kreuzung Richtung Saumseen?

Antwort: Der Graben parallel zum Damm mit Durchlass unter der Hermann-Schneider-Allee ist Teil der Entwässerung des Binnenlandes und deshalb an das Grundwasser angeschlossen und wird abhängig von den jeweiligen Grundwasserständen Wasser führen. Es sind über den Graben mehrere Querungen vorgesehen. Insgesamt werden fünf Querungen, davon drei südlich der Hermann-
Schneider-Allee im Bereich des Gartenhausgebiets Fritschlach und zwei nördlich der Hermann-
Schneider-Allee im Bereich der Kleingartenanlage Daxlanden hergestellt. Aus ökologischen Gründen
sind in diesem Abschnittzusätzlich weitere zwei Grünbrücken als Querungshilfen für Wildtiere
vorgesehen. Die bestehenden Wegebeziehungen insbesondere im Bereich der Saumseen bleiben erhalten bzw. werden durch die genannten Querungen wieder hergestellt.

Teil3: Maßnahmen und Auswirkungen außerhalb des Polders und in der Bebauung Daxlandens

Frage: Lage der neuen Seen in der Fritschlach: warum genau sind die nötig und wo sollen sie liegen?
Wird dabei auch privater Grund in Anspruch genommen?
Antwort: In der Fritschlach werden insgesamt 9 Teiche zur Grundwasserhaltung angelegt. Die Gestaltung richtet sich vorrangig nach den geohydraulischen Erfordernissen. Die Teiche sollen jedoch möglichst naturnah gestaltet werden, so dass diese auch bedeutende Lebensräume u.a. von Vogelarten, Amphibien und Libellen darstellen. Betroffen sind sowohl Flurstücke in privatem als auch öffentlichem Besitz.

Frage: Der hohe Wasserstand der letzten Jahre hatte erhebliche Auswirkungen in der Fritschlach und
hat z.B. zu Baumsterben geführt. Welche Auswirkungen durch den Polder sind zu erwarten?

Antwort: Die für den Rückhalteraum Bellenkopf/Rappenwört geplanten Schutzmaßnahmen sind
anhand von Grund- und Oberflächenwasser-Modellberechnungen so dimensioniert worden, dass sie
vor zusätzlich schadbringenden Auswirkungen des Rückhalteraums schützen. Eine Verbesserung der
momentanen Grundwassersituation, wie Sie ohne Rückhalteraum der Fall ist, ist nicht Gegenstand der
Planfeststellung (siehe auch nachfolgende Antwort); unter Umständen kann es aber örtlich auch zu
einer Verbesserung kommen.

Frage: Wenn die Fritschlach noch weiter "unter Wasser" gesetzt wird, wird dann auch die Wartung der Entwässerungsgräben in der Fritschlach wieder aufgenommen, damit das Land nicht völlig absäuft?

Antwort: Hinsichtlich des Rückhalteraums gilt das Verschlechterungsverbot hinsichtlich zusätzlicher,
schadbringender Grundwasseranstiege: so sind Grundwasseranstiege durch den Betrieb des
Rückhalteraums nicht per se verboten, allerdings dort, wo sie Schäden an Bebauung oder Infrastruktur hervorrufen können, müssen Maßnahmen getroffen werden, um zusätzliche Grundwasseranstiege zu verhindern. Deshalb wird der Rückhalteraum entlang der Dämme auf der Ostseite (z.B. Rheinstetten und Daxlanden) von Gräben umschlossen, die Grundwasseranstiegen
entgegenwirken. Zusätzlich gibt es in besonders kritischen Bereichen weitere Maßnahmen wie Drainagen, Brunnen etc.
Im Bereich des Naturschutzgebietes „Fritschlach“, zu dem weite Bereiche des Alten Federbachs südlich der Hermann-Schneider-Allee und die Saumseen zählen, können keine Grundwasserhaltungen durchgeführt werden, da diese das NSG beeinträchtigen würden. In diesen Bereichen kommt es jedoch auch heute schon zu hohen Grundwasserständen, nicht nur bei Hochwasser im Rhein bzw. im Alten Federbach - so standen im vergangenen Jahr viele Flächen in der Fritschlach unter Wasser, weil das Grundwasser über die Geländeoberkante anstieg.
Frage: Welche Auswirkungen auf den Grundwasserstand im bebauten Teil Daxlandens (insbesondere tiefgelegene Gebäude, z.B. in der Waid) werden erwartet? Wo sind die Pumpwerke zur Grundwasserhaltung in der Bebauung Daxlanden vorgesehen? Wird dazu auch privater Grund in
Anspruch genommen? Kann es durch das Abpumpen zu Abtrag von Feinmaterial kommen und in der Folge zu Setzungen?

Antwort: Um zusätzlich schadbringende Grundwasseranstiege in Daxlanden zu verhindern sind
umfangreiche Schutzmaßnahmen vorgesehen, hierzu gehören auch mehrere Großbrunnen. Für die Kleingartenanlagen hat der Bau der Grundwasserbrunnen bereits begonnen. Für den bebauten Teil Daxlandens sind die Grundwasserbrunnen noch in der Planung und Abstimmung mit der Stadt Karlsruhe. Hierbei werden die Lage und Ausbau der Grundwasserbrunnen so gewählt, dass in der
Nähe gelegene Gebäude nicht beeinträchtigt werden. Die entsprechenden Rohrleitungen werden soweit möglich in öffentlichen Straßen und Wegen verlaufen. Eingriffe in Privateigentum werden weitestgehend vermieden.
Der Bau des Pumpwerks Nord, an dem der Alte Federbach und der Dammbegleitende Graben 3 angeschlossen ist, befindet sich in der Dammlinie des RHWD XXVI nördlich des Waidwegs.

Anmerkung des BV: Ursprünglich waren im bebauten Teil Daxlandens 3 Pumpanlagen vorgesehen. Im
Lauf der Planung wurden diese nun auf zwei reduziert. Deren Lage steht noch nicht endgültig fest
bzw. kann noch nicht kommuniziert werden.

Frage: Wo können Hausbesitzer erfahren, welche Auswirkungen für ihr Gebäude zu erwarten sind?

Antwort: An jedem Gebäude, das in einem Umkreis von bis zu ca. 15 Metern von einem Brunnen
entfernt ist, wird eine Beweissicherung vorgenommen. Die Beweissicherung findet vor den Pumpversuchen sowie vor dem Bau und der Inbetriebnahme der Schutzbrunnen statt.
Eine Zusammenstellung möglicherweise betroffener Einzelobjekte (Gebäude, Straßen, Wege, Brücken
etc.) für die im Rahmen der Baumaßnahmen für den Rückhalteraum Bellenkopf/Rappenwört entsprechende Beweissicherungsmaßnahmen vorgesehen sind, wird rechtzeitig vor Baubeginn vorgelegt. Hierin werden auch die im Rahmen der Bautätigkeit umzusetzenden Maßnahmen durch Ramm- und Verdichtungsmaßnahmen, Baustellen-verkehr etc. einbezogen.
Zur Erstellung des Beweissicherungsgutachtens wird vom Vorhabenträger ein hiermit einschlägig ausgewiesenes, sachverständiges Ingenieurbüro beauftragt. Die Kosten der Beweissicherung, zur Kontrolle der Auswirkungen aus Bau und Betrieb des Rückhalteraums Bellenkopf /Rappenwört werden vom Vorhabenträger übernommen.

Frage: Bereits jetzt gibt es in feuchten Jahren eine erhebliche Schnakenplage. Eines der Probleme ist
derzeit schon, dass die KABS private Grundstücke zur Bekämpfung nicht betreten kann. Wenn in der
Fritschlach zusätzlich Wasser steht, kann sich das Problem verschärfen. Welche Maßnahmen werden ergriffen, um eine zusätzliche Schnakenbelastung zu vermeiden?

Antwort: Während sich bei den ökologischen Flutungen in den Gewässersystemen teils deutlich
stärkere Strömungen ergeben und diese zu einer Verminderung der für Schnaken geeigneten Brutstätten führen, können sich nach ökologischen Flutungen oder nach Retentionseinsätzen in Geländesenken auch Pfützen bilden, in denen für einige Tage das Wasser steht. Hier könnten sich zukünftig dann Schnaken vermehren.
Die Schnakenbekämpfung in solchen zeitweiligen Gewässern ist jedoch fester Planungsbestandteil.
Das Regierungspräsidium Freiburg, federführend für die Umsetzung des IRP verantwortlich, ist stellvertretend für das Land Baden-Württemberg Mitglied bei der Kommunalen Arbeitsgemeinschaft zur Bekämpfung der Schnaken (KABS). Die sowohl durch die Ökologischen Flutungen als auch durch die Retentionsflutungen bedingten Mehraufwendungen der KABS werden durch das Land übernommen. Die Einsätze der KABS werden mit der Naturschutzbehörde abgestimmt und verhindern
nachweislich eine Zunahme der Rheinschnakenplage.














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