Donnerstag, 02. Oktober 2025

Hinweise zur Müllentsorgung und Sperrmüllsammlung

Mitte Oktober findet in Daxlanden die jährliche Straßensperrmüll-Sammlung statt. Den genauen Termin für ihr Gebäude finden Sie unter https://tsk.karlsruhe.de/abfuhrkalender

In der Fritschlach gab es in den zurückliegenden Jahren immer wieder Probleme mit wild abgelagertem Sperrmüll. Das TeamSauberesKarlsruhe (TSK) teilte auf unsere Anfrage mit, dass nur die Haushalte, die dort über einen Restabfallbehälter verfügen. einen Anspruch auf Sperrmüllabholung haben. Alle anderen Anlieger, also auch die Gartengrundstücke, haben keinen Anspruch auf Sperrmüllabholung.
Durch den Straßenbahnumbau ist ein Sperrmüllablegen im Bereich der Baustellen nicht immer am Gebäude möglich. In diesem Fall soll der Sperrmüll hinter der Baustellenabsperrung bereitgestellt werden.
In allen Fällen gilt, dass der Sperrmüll am Vorabend ab 19.00 Uhr bzw. bis 06.30 Uhr am geplanten Abholtag am Straßen- bzw. Gehwegrand zur Abholung bereitgestellt werden soll. Abgeholt wird nur Sperrmüll, also z.B. nicht Glas, Fenster, Türen, Reifen etc.. Bei Unklarheiten über die Zuordnung hilft das Abfall-ABC https://tsk.karlsruhe.de/abfall-abc .

Der Gemeinderat der Stadt Karlsruhe hat am 27. Mai 2025 die Neuordnung des Vollservices bei Restmüll, Papier/Pappe und Bioabfall beschlossen. Wichtigster Punkt darin: Der Vollservice, also das Abholen, Leeren und Zurückstellen von zweirädrigen Abfallsammelbehältern für Restmüll, Bioabfall, Papier/Pappe, wird bis zu maximal 35 Meter Entfernung zwischen Fahrbahnrand und Stellplatz, zehn Stufen und fünf Prozent Steigung geleistet. Die Neuregelung gilt für Daxlanden ab Januar 2026. Nach Mitteilung des TSK sind diese Voraussetzungen in Daxlanden bei 70 Grundstücken nicht erfüllt. Die Betroffenen werden vom TSK angeschrieben. „Wo Behälterstandorte den neuen Vorgaben nicht entsprechen, können alternative, den neuen Kriterien entsprechende Standplätze auf privatem Grund eingerichtet werden. Das TSK unterstützt die Eigentümerinnen und Eigentümer auf Anfrage mit einer individuellen Beratung.“

TSK informiert außerdem:

„Ab 2027 ist zudem eine Wahlmöglichkeit zwischen Voll- und Teilservice in allen Stadtteilen vorgesehen. Ausgenommen sind die Kernstadtgebiete in der Karlsruher Innenstadt, in Durlach und Mühlburg sowie nicht satzungskonforme Standplätze.

Die neuen Regelungen gelten nicht für Wertstoffbehälter, da deren Sammlung in der Verantwortung der dualen Systeme liegt. Die Stadt strebt jedoch eine einheitliche Lösung im Rahmen künftiger Abstimmungsvereinbarungen an.“

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