Donnerstag, 20. Mai 2021

Schreiben des BV an das Regierungspräsidium

Einwendung zur Errichtung einer Schiffsumschlaganlage für Abfälle und Schüttgüter durch die Schleith GmbH in der Hochbahnstraße 8-10
Antrag auf wasserrechtliche Erlaubnis gemäß Wasserhaushaltsgesetz und Wassergesetz Baden-Württemberg
Sehr geehrte Damen und Herren,
gemäß Bekanntmachung des Regierungspräsidiums plant die Schleith GmbH die Errichtung einer Schiffsumschlageanlage und beantragt dafür die wasserrechtliche Erlaubnis.
Hierzu nimmt der Bürgerverein Daxlanden wie folgt Stellung:
Daxlanden ist bereits derzeit erheblich durch Industrieanlagen belastet, insbesondere durch den Hafen und die Kraftwerke. Hieraus resultieren Belastung durch Staub und Lärm. Hinzu kommen Belastungen durch überörtlichen Verkehr dieser Anlagen und anderer Verursacher.
Zur Staubemission und -immission wurde durch das Ingenieurbüro Schreiber ein Gutachten erstellt. Es belegt einerseits, dass durch das Vorhaben die Grenzwerte des BImSchG eingehalten werden; andererseits belegt es auch, dass sich die Staubbelastung weiter erhöht. Insoweit schließen wir uns den Ausführungen der Einwendung des BUND und der Bürgerinitiative Müll und Umwelt Karlsruhe vom 18.04.2021 an (http://www.intraxess.net/).
Der Bürgerverein Daxlanden hat darüber hinaus die Sorge, dass es bei einem Störfall in der Einrichtung z.B. Ausfall des Förderbandes, zu einem deutlich erhöhten Ausstoß von Staub kommen würde, Staub, der gemäß Gutachten auch giftige Schwermetalle wie Arsen und Quecksilber enthalten kann. Welche Vorkehrungen sind getroffen, um bei einem solchen Störfall eine Belastung des Umfeldes, insbesondere Daxlandens zu verhindern?
Für die Anlage ist ein Umschlag von ca. 400.000 t pro Jahr geplant. Der ganz überwiegende Anteil der Anlieferung sowie ca. die Hälfte der Abfuhr erfolgt mit Lkw. Dies entspricht einem Aufkommen von geschätzt über 20.000 Lkw-Fahrten pro Jahr und Richtung! Die Wege führen dabei über die bereits erheblich belastete Rheinhafenstraße. Auf diesen Punkt haben wir bereits in unserer Stellungnahme zum Verfahren gemäß BImSchG hingewiesen (unser Schreiben vom 11.03.2020. In der Genehmigung seitens RP im Rahmen des BImSchG heißt es hierzu:
„Der Anlagenbetreiber hat bei der Disposition auf eine direkte Streckenführung des An- und Abfahrverkehr über die Südtangente hinzuwirken, um den Stadtteil Daxlanden von Belästigungen durch Anlieferverkehr zu entlasten.“
Diese Vorgabe erscheint uns wenig konkret. Wie sieht ein solches „Hinwirken“ aus, wie verbindlich ist es? Wer überprüft dessen Einhaltung? Welche Sanktionsmöglichkeiten bestehen bei einem Verstoß? Wir halten hierzu eine verbindlichere Vorgabe für dringend geboten.

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