Mittwoch, 27. September 2023

Antwort von BM Dr. Käuflein

Verkehrsaufkommen Rheinhafenstraße Sehr geehrter Herr Huber, vielen Dank für Ihr Schreiben vom 9. August 2023 an Herrn Bürgermeister Fluhrer und mich. Ich habe die Straßenverkehrsstelle des Ordnungs- und Bürgeramtes in Abstimmung mit dem Stadtplanungsamt gebeten, Ihre Anliegen zu überprüfen und kann Ihnen Folgendes mitteilen

Die Rheinhafenstraße dient sowohl dem Stadtteil Daxlanden als auch dem Rheinhafen als Erschließungsstraße und hat somit eine übergeordnete Bedeutung im Straßennetz des Stadtteils. Die Rheinhafenstraße ist durch das Verkehrszeichen 306 (Vorfahrtsstraße) der Straßenverkehrsordnung (StVO) bevorrechtigt. Die übergeordnete Bedeutung der Straße und das Vorfahrtsrecht schließen eine Tempo-30-Zone aus. Ein Rückbau der Lichtsignalanlage am Knotenpunkt Kirschstraße/Rheinhafenstraße ist unter Berücksichtigung des vorhandenen Straßenraumes und der Verkehrsmengen nicht zielführend. Durch unsignalisierte Fahrten ist mit einer Zunahme von Unfällen zu rechnen.

Im Rahmen des Lärmaktionsplanes wurde zwischen der Eckenerstraße und Kirschstraße eine streckenbezogene Geschwindigkeits-beschränkung auf Tempo 30 umgesetzt. Für den letzten Abschnitt bis zur Daxlander Straße liegen die erforderlichen Lärmpegelüberschreitungen nicht vor. Es ist daher verkehrsrechtlich aktuell nicht möglich, die Geschwindigkeitsbeschränkung auszuweiten Im Rahmen der bevorstehenden Fortschreibung der Lärmkartierung durch das Umweltamt wird die Rheinhafenstraße wie auch alle anderen Straßen im Stadtgebiet neu kartiert und untersucht. Sollten hierbei die Lärmpegelwerte von 55 dB (A) nachts trotz der Reduzierung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit auf 30 km/h überschnitten werden, erarbeitet die Verwaltung weitere Maßnahmen, um den vorhandenen Lärm zu mindern.
Aus Lärmschutzgründen kann beispielsweise mit Zustimmung der höheren Straßenverkehrsbehörde unter Darlegung der verkehrlichen Auswirkungen auf das Umfeld der Rheinhafenstraße und der Umleitungsstrecke für Lastkraftwagen ein Nachtfahrverbot durch die Straßenverkehrsstelle angeordnet werden

Im Zuge der Entwicklung des neuen August-Klingler-Areals, welches ausschließlich über die August-Dosenbach-Straße erschlossen wird, wurde ein Verkehrsgutachten erstellt. Dabei wurden die zukünftigen Verkehre sowie die generelle Entwicklung auch im Bereich der Rheinhafenstraße ermittelt. Das Verkehrsgutachten verdeutlicht, dass der Knotenpunkt Rheinhafenstraße/August-Dosenbach-Straße in seiner aktuellen Form die zu erwartenden Verkehrsmengen nicht abwickeln kann. Daraufhin wurden verschiedene Arten der Verkehrsführung geprüft. Hierzu zählt auch der gewünschte Kreisverkehr Da dieser aus verschiedenen Gründen nicht leistungsfähig wäre, kommt eine solche Maßnahme nicht in Betracht. Durch die vorhandene Mittelinsel bietet sich die Möglichkeit, mit einem kleineren Umbau eine zweigeteilte Vorfahrt einzurichten. Hierbei soll die Aufstellfläche zwischen den Mittelinseln für Fahrzeuge aus der August-Dosenbach-Straße in Richtung Rheinhafen vergrößert werden.
Die Umsetzung erfolgt durch die Volkswohnung als Bauträger des August-Klingler-Areals.

Aufgrund zurückliegender Anregungen und Beschwerden hat die Verwaltung bereits weitere Zusatzmaßnahmen geprüft. Diese sollen in die Maßnahme der Volkswohnung integriert werden. Hierzu zahlt insbesondere die oben beschriebene Anpassung des Straßenraumes auf Höhe der August-Dosenbach-Straße. Zusätzlich erhält der Knotenpunkt zwei neue ebenerdige Querungsmöglichkeiten. Darüber hinaus wird die Fahrbahn wischen der Kopernikus- und Agathenstraße abschnittsweise erneuert und erhält einen Radfahrstreifen. Zukünftig steht somit nur noch ein Fahrstreifen im genannten Abschnitt zur Verfügung. Sofern es die Platzverhältnisse und Leitungen im Untergrund zulassen, sind zwischen der Kopernikus- und Kirschstraße weitere Begrünungselemente im Mittelbereich vorgesehen.

Für den Abschnitt Agathen- und Kirschstraße gibt es ebenfalls bereits Überlegungen, den Straßenraum anzupassen. Diese sind allerdings noch nicht konkretisiert und terminiert. Hierbei sollen hauptsächlich Querungsmöglichkeiten geprüft werden.
Da es sich um mittelfristige Planungen im östlichen Abschnitt der Rheinhafenstraße handelt und die finalen Abstimmungen noch nicht abgeschlossen wurden, können sich bis zur endgültigen Ausführung noch Änderungen oder Verzögerungen ergeben.

Unabhängig von baulichen Maßnahmen führt die Verkehrsüberwachung in der Rheinhafenstraße im Bereich der Geschwindigkeitsbeschränkung auf Tempo 30 regelmäßige Kontrollen zu unterschiedlichen Zeiten durch.
Die Ergebnisse der Kontrollen werden grundsätzlich jeweils online veröffentlicht https://www.kardsruhe.de/stadt-rathaus/servise-buergerinformation/sicherheitund ordnung/geschwindigkeitsmessungen.

Diesen erhöhten Kontrolldruck im betroffenen Bereich der Rheinhafenstraße wird die Verkehrsüberwachung nach Möglichkeit auch weiterhin aufrechterhalten. Allerdings ist dies immer nur im Rahmen der personellen Möglichkeiten und unter Berücksichtigung der gesamtstädtischen Beschwerdelage möglich.

Durchfahrtskontrollen von Lastkraftwagen können nur durch die Polizei erfolgen, da die Mitarbeitenden des Ordnungs- und Bürgeramtes in ihrer Funktion als Gemeindevollzugsbedienstete nicht befugt sind, in den fließenden Verkehr einzugreifen Dieser Eingriff ist zur Fahrerermittlung und Verfolgung der Verstöße aber zwingend erforderlich. Wir haben daher das Polizeipräsidium Karlsruhe am Schriftverkehr beteiligt Permanente Kontrollen sind jedoch mangels ausreichender Personal- und Zeitressourcen nicht leistbar

Für den Aufbau einer stationären Geschwindigkeits-messanlage gibt es unterschiedliche Voraussetzungen. Diese können grundsätzlich nur langfristig geplant werden und entsprechende Haushaltsmittel müssen vorhanden sein, Dem Ordnungs- und Bürgeramt stehen in absehbarer Zeit hierfür keine Mittel zur Verfügung. Zudem wirken solche Anlagen für die angesprochene Maßnahme immer nur punktuell, da in der Regel nur auf Höhe der jeweiligen Überwachungsanlage gebremst und danach wieder Gas gegeben wird, was wiederum mehr Lärm verursacht. Insofern werden mobile Überwachungen in der Rheinhafenstraße als zielführender angesehen. Diese können gegebenenfalls durch den Einsatz eines Enforement-Trailers, welcher tage- oder wochenweise platziert wird, sinnvoll ergänzt werden.

Das Tiefbauamt stuft die Fahrbahn der Rheinhafenstraße grundsätzlich als in einem verkehrssicheren Zustand befindlich ein. Instandhaltungsmaßnahmen werden im Rahmen des technisch Möglichen ausgeführt. Eine Überprüfung des aktuellen Straßenzustands wird das Tiefbauamt sobald als möglich vornehmen

Mit freundlichen Grüßen \ Dr. Albert Käuflein

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